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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma BÜSCHER DIREKT GMBH wickelt ihre Aufträge ausschließlich aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen ab. Diese Geschäftsbedingungen sind auch dann maßgebend, wenn ein Auftrag anderslautende oder abweichende Einkaufsbedingungen enthält. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Auftragsdurchführung und -abwicklung

Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Erscheinen einer neuen Preisliste sind unsere früheren Angebote hinfällig. Uns erteilte Aufträge sind mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns angenommen. Eines Zugangs der Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Das BÜSCHER DIREKT GMBH zur Verarbeitung und Aufbereitung übergebene Material, desgleichen überlassene Adressen, werden von BÜSCHER DIREKT GMBH im Rahmen einer abgeschlossenen Versicherung gegen Feuer, Sturm und Diebstahl versichert. Eine weitere Haftung für das Material übernimmt BÜSCHER DIREKT GMBH nicht. BÜSCHER DIREKT GMBH ist nicht verpflichtet, beim Eingang von Material und Drucksachen, auch nicht anhand von Stückzahlproben, dieses auf Fehlmengen oder Fehler zu überprüfen. Vielmehr kann BÜSCHER DIREKT GMBH davon ausgehen, dass die in den Lieferscheinen angegebenen Mengen tatsächlich angeliefert wurden und dass das Material nicht fehlerhaft ist oder der Inhalt des Materials gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Sollte BÜSCHER DIREKT GMBH wegen der Weitergabe dieses Materials von dritter Seite insoweit belangt werden, stellt der Kunde BÜSCHER DIREKT GMBH von allen Ansprüchen Dritter frei. Nach Beendigung des Auftrages wird überzähliges Material nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden gelagert oder an ihn unfrei zurückgesandt. In diesem Fall sind wir berechtigt, entweder ein angemessenes Verwahrgeld zu berechnen oder aber die zusätzlichen Frachtkosten in Rechnung zu stellen. Anderenfalls ist BÜSCHER DIREKT GMBH berechtigt, 14 Tage nach Abwicklung des Auftrages dieses zu entsorgen.

Liefertermin, Portovorauszahlung

BÜSCHER DIREKT GMBH erledigt die Aufträge in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Vom Kunden gewünschte besondere Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn BÜSCHER DIREKT GMBH diese schriftlich bestätigt hat. BÜSCHER DIREKT GMBH ist an die Einhaltung dieser Termine nicht gebunden, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Kunden angelieferten Materials unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder aus sonstigen Gründen, die BÜSCHER DIREKT GMBH nicht zu verantworten hat, die Frist nicht eingehalten werden kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das erforderliche Material verspätet angeliefert wird. Gerät BÜSCHER DIREKT GMBH mit der Auslieferung der Ware in Verzug, so kann der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden, abgesehen von einem groben Verschulden von BÜSCHER DIREKT GMBH, nicht zu. BÜSCHER DIREKT GMBH ist auch erst dann verpflichtet, die Sendungen zur Post aufzugeben, wenn der angeforderte Portokostenvorschuss bei ihr eingegangen ist. Erst nach Eingang des Portokostenvorschusses laufen die oben angegebenen Fristen.

Preise

Die in den Angeboten genannten Preise der BÜSCHER DIREKT GMBH gelten unter dem Vorbehalt, dass die ihnen zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens vier Wochen ab Angebotsdatum. Maßgebend sind die Preise der derzeitig gültigen Preisliste. Alle in den Angeboten von BÜSCHER DIREKT GMBH genannten Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk. Sie schließen Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Zahlungsziele oder Skonto werden nicht gewährt. Einwandfrei zu verarbeitendes Material wird vorausgesetzt.

Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzüge zu erfolgen. Etwaige Skontovereinbarungen beziehen sich nicht auf Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versand- oder Fremdkosten. Zahlt der Auftraggeber bis dahin nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Aufrechnungen gegen Forderungen von BÜSCHER DIREKT GMBH sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers möglich. Bei Zahlungsverzug sind neben einer Mahngebühr in Höhe der Kosten für den tatsächlich angefallenen zusätzlichen Aufwand (insbesondere Porto- und Materialkosten) Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Gewährleistungs­ansprüche

Der Auftraggeber hat die Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der übersandten Korrekturen in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Sollten bei der Abwicklung eines Auftrages Fehler unterlaufen, so hat BÜSCHER DIREKT GMBH das Recht nachzubessern. Erst wenn diese Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, können sonstige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese begrenzen sich auf die Höhe des Rechnungsbetrages ohne Porto, es sei denn, BÜSCHER DIREKT GMBH trifft ein grobes Verschulden. Die entsprechenden Rügen sind unverzüglich im Sinne von §§ 377, 378 HGB zu erheben, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung des durch BÜSCHER DIREKT GMBH, wobei der Absendtag bei BÜSCHER DIREKT GMBH maßgebend ist. Werden Gewährleistungsansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, sind sie verjährt. Bei der Abwicklung der Aufträge anfallender Makulaturanfall ist unvermeidbar. BÜSCHER DIREKT GMBH leistet nur dann Gewähr, wenn mehr als 5 % des Materials davon betroffen sind, jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages der von uns erbrachten Leistungen. Mehr- oder Minderleistungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht als Mangel beanstandet werden. Die gelieferte Menge ist immer die Grundlage der Berechnung.

Unerlaubte Mehrfachnutzung

Die von BÜSCHER DIREKT GMBH gelieferten Adressen dürfen nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für die Adressierung verwendet werden. Ferner ist es nicht zulässig, Adressen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte auf Zeit oder für immer weiterzugeben oder fremde Werbemittel den eigenen Aussendungen beizufügen. Es ist unerheblich, ob der Verstoß vorsätzlich oder versehentlich erfolgte. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüft BÜSCHER DIREKT GMBH durch Einfügung von Kontrolladressen.

Konventionalstrafe

Jeder einzelne Verstoß gegen die vorgenannte Bestimmung verpflichtet - vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche - zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes der Gesamtrechnung, die für die Lieferung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Adressen aus der Rechnung missbräuchlich benutzt wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage der Kontrolladresse. An andere Adressenverlage und sonstige Adressenmittler liefern wir Adressen nur unter der Bedingung, dass vorstehende Schutzbestimmungen auch Bestandteil der Geschäfte werden, die mit den gelieferten Adressen getätigt sind. Unser Geschäftspartner ist im Fall eines Vertragsverstoßes seines Kunden auf unser Verlangen verpflichtet, insoweit seine Ansprüche an uns abzutreten. Unterlässt es unser Geschäftspartner, die Schutzbestimmungen zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Kunden zu machen, ist er im Falle einer missbräuchlichen Mehrfachverwendung zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Peine. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Peine. Stand: 01.01.2014

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